Neue Regelung zu Spendenquittungen
Liebe Freunde und Unterstützer der Tafel,
das Bundesamt für Justiz teilt mit, dass ab 01.Januar 2022 ein neues Gesetz zur Zuwendungsbestätigung in Kraft getreten ist. Statt einer Spendenquittung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinistitutes, wenn die Zuwendung 300€ nicht übersteigt.
Aus diesem Grund werden ab sofort nur noch Spendenquittungen für Beträge über 300€ ausgestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!